Zusammen leben und lernen: Leimbachtalschule

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Schulhaus
Grundschule
Schulhaus innen
Schülerin beim Lesen eines Buches
Mädchen im Schulhaus
Schulhaus von weitem

Hauptbereich

Eine Gemeinschaft braucht gemeinsame Regeln

Folgend aufgelistet die gemeinsamen Regeln der Schulgemeinschaft

Grundregeln

  • Immer wenn Menschen in einer Gemeinschaft zusammenleben und sich wohlfühlen wollen, ist die Einhaltung von Regeln eine ganz wichtige Sache. Niemand kann tun, was ihm gerade in den Sinn kommt.
  • Du kennst das von deiner Familie, deinen Freunden oder vom Straßenverkehr. Auch das Zusammensein in unserer Schule verlangt eine bestimmte Ordnung. Diese Grundregeln bieten einen Rahmen, der für alle Personen in der Schule verbindlich ist. In diesem Sinne haben Erwachsene eine besondere Vorbildfunktion.
  • Das Verhalten innerhalb der Klassen regeln die Klassenregeln. Sie werden gemeinsam mit der Klassenlehrerin erstellt und sind Teil dieser Grundregeln. Für die Fachräume gelten besondere Regeln. Sie werden von den Fachlehrern vorgegeben und sind ebenso Bestandteil dieser Grundregeln.

Wohlfühlen

  • Sei höflich und rücksichtsvoll.
  • Ein “Bitte”, “Danke” und “Guten Morgen” erwarten wir von einander.
  • Konflikte und Streit lösen wir friedlich. Wir verletzen uns nicht mit Worten oder Handlungen (wie z.B. Anrempeln, Stoßen, Beinestellen).
  • Zeig Courage und unterstütze Schwächere, die deine Hilfe brauchen!
  • Sei ruhig und renne nicht im Schulhaus- hier wird gearbeitet!
  • Schneeballschlachten auf dem Schulgelände sind gefährlich und deshalb verboten.
  • Halte die Schule sauber und benutze Abfallkörbe entsprechend den Abfallvorschriften.
  • Lass kein unnötiges Licht brennen und gehe mit Wasser und Papierhandtüchern sparsam um.
  • Nutze die richtige Toilette: Für die GS sind sie im Erdgeschoss, die für die WRS und GMS im Keller. Achte auf Sauberkeit (Hände waschen!).
  • Stehlen ist ein schwerer Verstoß gegen unsere Regeln und wird streng bestraft!

Zeit

  • Komm pünktlich zum Unterricht! Benutze zum Unterrichtsbeginn den Eingang Kulturhalle. Einlass zur ersten Unterrichtsstunde ist um 7.30 Uhr, bei späterem Unterricht jeweils 5 Minuten vor Unterrichtsbeginn.
  • Gehe direkt in dein Klassenzimmer und richte die Sachen für den Unterricht.
  • Wenn 10 Minuten nach Beginn einer Unterrichtsstunde noch keine Lehrkraft im Klassenzimmer ist, sagen die  KlassensprecherInnen im Sekretariat Bescheid.
  • Während der kleinen Pausen bleibst du im Klassenzimmer und verlässt es nur zum Wechsel der Unterrichtsräume oder um zur Toilette zu gehen.
  • Achte in der Mittagspause auf Ruhe. Andere SchülerInnen haben gerade Unterricht!
  • Halte dich in der Großen Pause auf dem Schulhof auf. Ausnahme: Nach dem Schwimmunterricht in der 3. Stunde darfst du dich während der Großen Pause leise im Flur aufhalten. Hast du Sportunterricht vor oder nach der Großen Pause bleibt der Sportbeutel trotzdem im Schulhaus. Bei Regenpause begeben sich die 5. und 6. KlässlerInnen in den Flur im Erdgeschoss, die Klassen 7 bis 10 ins Untergeschoss. Die GrundschülerInnen bleiben in ihren Klassenzimmern.
  • Für den „Bolzplatz“ gibt es genaue Klassen-Pläne. Frage die LehrerInnen, wann deine Klasse dran ist. Eigene Fußbälle dürfen nicht mit in die Schule gebracht werden.
  • Während der Unterrichtszeit (auch in Pausen und Freistunden!) darfst du das Schulgelände nur mit Erlaubnis einer Lehrerkraft verlassen. Die Büsche rund um den Schulhof gehören nicht zum Schulhof – hier bleibst du draußen!
  • Bei Unterrichtsende verlässt du zügig dein Klassenzimmer. Der Aufenthalt im Schulgebäude nach Ende des Unterrichts ist nur mit Erlaubnis einer Lehrkraft gestattet.

Kleidung

  • Arbeiten und Lernen in der Schule erfordert angemessene Kleidung. Mit den Schulshirts bist du immer passend angezogen. Jogginghosen oder sehr knapp geschnittene kurze Hosen sind nicht passend. Ebenso weit ausgeschnittene Shirts.
  • Mützen und Kappen werden grundsätzlich nicht im Schulhaus getragen.
  • Shirts mit Aufdrucken die missverständlich, sexistisch oder gewaltauffordernd sind, sind nicht erlaubt.
  • Auch Flipp-Flopps sind für den Schulalltag nicht geeignet, da sie bei so vielen Menschen auf engem Raum eher zu ungewollten Verletzungen führen.

Mitgebrachtes

  • Wer mit dem Fahrrad kommt stellt es am Fahrradstellplatz ab. Fremde Fahrräder werden nicht beschädigt.
  • Behandle deine Schulbücher und alle Einrichtungsgegenstände der Schule sorgsam. Du bist generell für deine Schulbücher verantwortlich, auch wenn du sie in der Schule aufbewahrst.
  • In der Schule herrscht Kaugummi-Verbot.
  • Waffen oder waffenähnliche Gegenstände dürfen grundsätzlich nicht mit in die Schule gebracht werden.
  • Rauchen, Drogen und Alkohol wird auf keinen Fall geduldet und ist streng verboten.
  • Hast du ein Handy oder Smartphone dabei, dann schaltest du es mit Betreten des Schulhauses aus. Es ist während des Schultags ausgeschaltet und weggepackt- auch in den Pausen (Ausnahme Mittagspause). Es sind keine Bild – und Tonaufnahmen im schulischen Bereich gestattet. Näheres regelt die dazu erstelle „Smartphone Ordnung“.

Konsequenzen

Bei Verstoß gegen die Haus- und Schulordnung kann folgendes eintreten:

  • Ermahnung, Warnung, mündliche oder schriftliche Benachrichtigung der Eltern, Erteilung von Ordnungsaufgaben, Nacharbeiten von versäumten Arbeiten, FEZ, zeitweilige Entfernung aus der Klasse (vorübergehende Zuweisung zu einer Parallelklasse), zeitweilige Wegnahme von Gegenständen (zur Aufbewahrung vor der Rückgabe an die Eltern), Ausschluss von Lerngängen/Ausflügen, Ausschluss aus einer AG,

Klassenbucheintrag:

  • Blaue Einträge werden durch das NAVI oder Hausaufgabenheft den Eltern mitgeteilt. Nach 5 blauen Einträgen werden die Eltern zum Elterngespräch geladen.
  • Für schwere Vergehen gegen die Schul- und Hausordnung erhält der Schüler einen roten Klassenbucheintrag. Dieser führt sofort zu einer mündlichen und schriftlichen Elterninformation. Die Schulleitung wird über den Vorfall informiert. Nach drei roten Klassenbucheinträgen erfolgt eine Information der Schulleitung und eine Klassenkonferenz. Die Eltern werden schriftlich informiert und zum gemeinsamen Gespräch mit SchülerIn, Schulleitung, KlassenlehrerIn und FachlehrerIn geladen. In der Regel folgt eine Androhung auf Unterrichtsausschluss.
  • Weitere schwere Vergehen gegen die Schul- und Hausordnung können zu einem mehrtägigen Unterrichtsausschluss bis zu einem endgültigen Schulausschluss führen.

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