Smartphone-Ordnung
§1
Dein Smartphone und jedliche multimedialen Geräte bleiben während des Schultags ausgeschaltet und weggepackt. Eine Stummschaltung reicht nicht aus. Dies gilt mit dem morgendlichen Betreten des Schulgebäudes. Ausnahmen regelt §2.
§2
Ausnahmen von § 1 gelten, wenn dein Handy im Schulunterricht eingesetzt werden soll, in der Mittagspause und in Notfällen. Nur in der Mittagspause darfst du dein Handy im Foyer und im Außenbereich zum Hören von Musik verwenden, wenn du Andere damit nicht störst.
§3
Verstößt du gegen § 1, wird dein Handy durch die Lehrkraft eingezogen und nach Unterrichts- oder Schulschluss wieder an dich oder deine Eltern ausgehändigt.
§4
Das Anfertigen von Aufnahmen in Ton und / oder Bild ist während der Schulzeit nur mit ausdrücklicher Erlaubnis der Schule gestattet.
§5
Du verpflichtest dich, keine jugendgefährdenden Bilder, Videos oder Texte auf das Handy zu laden, solche zu versenden oder sonst wie zu verbreiten.
§6
Besteht ein konkreter Verdacht, dass sich jugendgefährdende Bilder, Videos oder Texte auf deinem Handy befinden, ist die Lehrkraft berechtigt, dein Handy einzuziehen und an die Schulleitung weiterzuleiten. Diese wird dann die Polizei hinzuziehen.
§7
Bei Verstößen gegen die Handyordnung kann die Lehrkraft oder die Schulleitung eine Erziehungs- und Ordnungsmaßnahme aussprechen. Außerdem werden deine Eltern informiert. In besonders schweren Fällen kann dies bis zu einem Schulausschluss führen.
Besteht ein besonders schwerer Fall, muss die Schulleitung weitere Schritte einleiten. Insbesondere informiert sie deine Eltern, die Polizei und, falls notwendig, weitere Behörden (z.B. Jugendamt). Die Polizei wird dann die Durchsuchung deines Handys nach jugendgefährdenden Inhalten veranlassen.